Informationen über Bleaching - Zahnaufhellung
Kurzinfo - Bleaching:
Die Zahnaufhellung oder das Bleaching ist eine Methode, um menschliche Zähne aus kosmetischen und ästhetischen Gründen aufzuhellen. Zahnverfärbungen unterscheiden sich von Belägen dadurch, dass farbgebende Stoffe unterhalb der Zahnoberfläche in den Zahnschmelz und das Dentin eingelagert worden sind und daher nicht mehr durch Zahnreinigung entfernt werden können. Eine äußere Zahnreinigung kann diese Farbstoffe nicht mehr erreichen. Zahnverfärbungen können von außen entstehen, indem färbende Lebens- und Genussmittel, wie alkoholische Getränke, Tee, Tabakrauch, Kaffee, Rotwein, Säfte, etc. in den Zahn eindringen, oder auch von innen durch die Auswirkung von Medikamenten, infolge von Unfällen, Karies, Absterben des Zahnmarks, Mangelernährung usw.
Methoden - Bleaching:
- Home Bleaching
Hierbei wird für den Patienten - nach Abformung der Zähne und Modellherstellung - durch die Zahnarztpraxis bzw. deren Labor eine passgenaue Kunststoffschiene tiefgezogen und ausgeschnitten, welche die Zähne überdeckt. Zur Zahnaufhellung wird diese Schiene mit peroxidhaltigem Aufhellungsgel befüllt. Je nach Konzentration und individueller Ausgangssituation trägt der Patient diese Schienen zwischen einer und acht Stunden.
- Power Bleaching / In-Office-Bleaching
Hierbei werden höher konzentrierte Präparate eingesetzt. Daher erfolgt diese Behandlung auf dem Patientenstuhl des Zahnarztes. Zur Vorbereitung wird das Zahnfleisch mit einem gummiartigen Überzug, dem Kofferdam", oder einem fließfähigem Material (gewöhnlich auf Kompositbasis), dem "gingiva protector", geschützt (abgedeckt). Das Aufhellungsmittel wird vom Behandler direkt auf die aufzuhellenden Zähne gebracht und wirkt dort ein. Mitunter wird durch eine Lichtbestrahlung mit Bleaching Lampen die Wirkung intensiviert. Nach 15-45 Minuten wird das Gel entfernt. Ist die Aufhellung noch nicht ausreichend, kann das Verfahren wiederholt werden. In der Regel sind bei einer erstmaligen Zahnaufhellung ein bis zwei Behandlungen nötig, um ein dauerhaftes Ergebnis (ein Jahr und länger) zu erreichen."
- Walking-Bleach-Technik
Ist ein einzelner, abgestorbener, toter" Zahn aufzuhellen, so kann dies auch mit einer Einlage im Zahn geschehen. Die Krone des Zahnes wird dazu geöffnet und ein geeignetes Mittel wird in die Höhle eingebracht, die früher das Zahnmark ausgefüllt hat. Der Zahn wird wieder provisorisch verschlossen und das Aufhellungsmittel für einen oder mehrere Tage im Zahn belassen. Nach Entfernung des Aufhellungsmittels wird die Krone wieder dauerhaft versiegelt. Es dauert einige Tage, bis sich das Peroxid vom Zahninneren durch den Zahnschmelz gearbeitet hat. Die Aufhellung ist daher zeitverzögert. Sofern die dann erreichte Zahnfarbe nicht dem Wunschergebnis entspricht, kann die Methode wiederholt werden. Daher verzichten viele Zahnärzte auch auf das vorschnelle erneute Verschließen der Krone bis die Wunschfarbe erreicht ist."
- Zahnaufhellung aus der Apotheke / Drogerien
Es gibt auch Zahnbleichmittel in Apotheken, Drogerien und Supermärkte, die selbst gekauft und angewendet werden können: Aufpinsellösungen, beschichtete Klebestreifen, vorgefertigte Schienen mit Pasten und Gelen. Diese Mittel sind von sehr unterschiedlicher Qualität. Mitunter befinden sich darunter auch Mittel, die den Zähnen schaden, nur zu einer unzureichenden oder ungleichmäßigen Aufhellung führen oder das Zahnfleisch reizen. Das Problem bei der Selbstbehandlung liegt jedoch in der fehlenden vorherigen Diagnostik: Die Gründe von Verfärbungen können nicht beurteilen werden, und so unterbleiben möglicherweise wichtige Vorbehandlungen. Mittel zum Zähne bleichen, die Wasserstoffperoxid enthalten, dürfen Patienten nur noch in wenigen Ausnahmen selbst anwenden. Die Verwendung aller Produkte mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid-Gehalt ist seit Ende Oktober 2012 durch die Neufassung der EU-Kosmetik-Verordnung ausschließlich dem Zahnarzt vorbehalten. Nur der Zahnarzt darf sie einsetzen beziehungsweise einen qualifizierten Mitarbeiter seiner Praxis mit der Behandlung beauftragen.